Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 28.12.2001

Rechtsprechung
   BGH, 04.06.2002 - 3 StR 144/02   

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https://dejure.org/2002,3168
BGH, 04.06.2002 - 3 StR 144/02 (https://dejure.org/2002,3168)
BGH, Entscheidung vom 04.06.2002 - 3 StR 144/02 (https://dejure.org/2002,3168)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 2002 - 3 StR 144/02 (https://dejure.org/2002,3168)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 265 Abs. 2 StPO; § 63 StGB; § 64 StGB.
    Verfahrensrüge; Hinweispflicht (Änderung eines rechtlichen Gesichtspunktes); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision - Schwere räuberische Erpressung - Schwerer Raub - Gesamtstrafenbildung - Unterbringung in einer Psychiatrie - Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Arechnung der Untersuchungshaft - Verfahrensrüge - Anklageschrift - Eröffnungsbeschluss - Möglichkeit der ...

  • Judicialis

    StGB § 64; ; StGB § 63; ; StGB § 64 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 265 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 265 Abs. 2
    Hinweis durch Beweisperson

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 271
  • StV 2002, 589
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 04.06.2002 - 3 StR 144/02
    Die Aussagen des Sachverständigengutachtens, so wie sie in den Urteilsgründen wiedergegeben werden und wie sie sich das Landgericht danach zu eigen gemacht hat, belegen bei dem hier vorliegenden Zusammentreffen chronischen Rauschmittelmißbrauchs mit anderen psychischen Defekten nicht zweifelsfrei die Voraussetzungen des § 64 Abs. 1 StGB; sie entsprechen auch nicht den Anforderungen an die gemäß BVerfGE 91, 1 f. näher darzulegende hinreichende konkrete Aussicht des Behandlungserfolges (§ 64 Abs. 2 StGB).
  • BGH, 08.01.1999 - 2 StR 430/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Alkoholsucht; Schwere

    Auszug aus BGH, 04.06.2002 - 3 StR 144/02
    Der neue Tatrichter wird insoweit, die Grundsätze zu beachten haben, wie sie der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen BGHSt 44, 338 ff. und 369 ff. aufgestellt hat.
  • BGH, 31.01.1990 - 3 StR 492/89

    Anforderungen an die für die Dauer des Vorwegvollzugs der Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 04.06.2002 - 3 StR 144/02
    Zur Frage eines möglichen Vorwegvollzuges weist der Senat darauf hin, daß die im angefochtenen Urteil gegebene knappe Begründung den Anforderungen an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht gerecht wird (vgl. dazu BGH bei Detter NStZ 2001, 473 m. w. N.; BGHR StGB § 67 II Vorwegvollzug, teilweiser 7, 9, 11, 12).
  • BGH, 27.04.1993 - 1 StR 838/92

    Strafe - Vorwegvollzug - Rehabilitationsinteresse

    Auszug aus BGH, 04.06.2002 - 3 StR 144/02
    Zur Frage eines möglichen Vorwegvollzuges weist der Senat darauf hin, daß die im angefochtenen Urteil gegebene knappe Begründung den Anforderungen an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht gerecht wird (vgl. dazu BGH bei Detter NStZ 2001, 473 m. w. N.; BGHR StGB § 67 II Vorwegvollzug, teilweiser 7, 9, 11, 12).
  • BGH, 11.11.1993 - 4 StR 584/93

    Hinweispflicht des Gerichts auf die Möglichkeit dass für den Angekagten eine

    Auszug aus BGH, 04.06.2002 - 3 StR 144/02
    Der Umstand, daß in dem in der Hauptverhandlung mündlich erstatteten Gutachten des Sachverständigen die Empfehlung ausgesprochen wurde, die Maßregel des § 64 StGB im Falle der Erfolglosigkeit in die des § 63 StGB umzuwandeln, dessen Voraussetzungen "zum derzeitigen Zeitpunkt allein deshalb nicht vorlägen, weil die Unterbringung gemäß § 64 als ein weniger in die Freiheit einschneidendes Mittel anzusehen sei", macht einen solchen gerichtlichen Hinweis nicht entbehrlich (vgl. BGHR StPO § 265 II Hinweispflicht 6; BGH NStZ 1985, 325); die Einführung nur durch eine Beweisperson reicht nicht aus (vgl. Engelhardt in KK 4. Aufl. § 265 Rdn. 24 m. w. N.).
  • BGH, 14.12.1993 - 4 StR 711/93

    Rechtmäßigkeit einer Vollstreckung eines Teils der verhängten Freiheitsstrafen

    Auszug aus BGH, 04.06.2002 - 3 StR 144/02
    Zur Frage eines möglichen Vorwegvollzuges weist der Senat darauf hin, daß die im angefochtenen Urteil gegebene knappe Begründung den Anforderungen an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht gerecht wird (vgl. dazu BGH bei Detter NStZ 2001, 473 m. w. N.; BGHR StGB § 67 II Vorwegvollzug, teilweiser 7, 9, 11, 12).
  • BGH, 20.08.1991 - 4 StR 392/91

    Nachprüfung der Anordnung der Vorwegverurteilung einer Strafe - Änderung einer

    Auszug aus BGH, 04.06.2002 - 3 StR 144/02
    Zur Frage eines möglichen Vorwegvollzuges weist der Senat darauf hin, daß die im angefochtenen Urteil gegebene knappe Begründung den Anforderungen an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht gerecht wird (vgl. dazu BGH bei Detter NStZ 2001, 473 m. w. N.; BGHR StGB § 67 II Vorwegvollzug, teilweiser 7, 9, 11, 12).
  • BGH, 28.01.2010 - 5 StR 552/09

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (rechtlicher Hinweis: keine

    Dass die psychologische Sachverständige in ihrem Gutachten die Maßregel des § 63 StGB angesprochen hat und die Frage in der Hauptverhandlung erörtert wurde, macht einen solchen gerichtlichen Hinweis nicht entbehrlich (vgl. BGHR StPO § 265 Abs. 2 Hinweispflicht 6 m.N.; BGH NStZ-RR 2002, 271; StV 2003, 151; NStZ-RR 2008, 316; BGH, Beschluss vom 28. April 2009 - 4 StR 544/08).
  • BGH, 02.09.2009 - 5 StR 311/09

    Änderung des rechtlichen Gesichtspunkts (Sicherungsverwahrung; Hinweis auf die in

    Insbesondere waren die Ausführungen des Sachverständigen zu den materiellen Voraussetzungen der Maßregel nicht geeignet, dem Angeklagten eindeutig vor Augen zu führen, dass das Gericht auf eine solche Maßregel zu erkennen gedenkt (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 271; 2004, 297; StV 2008, 344; BGH, Beschluss vom 28. April 2009 - 4 StR 544/08).
  • BGH, 09.01.2013 - 1 StR 558/12

    Hinweispflicht; Anordnung der Sicherheitsverwahrung (noch nicht erledigte

    Dies ersetzt jedoch den notwendigen Formalhinweis des Gerichts nicht (BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2010 - 5 StR 552/09, NStZ-RR 2010, 215 mwN, vom 5. November 2002 - 4 StR 316/02, StV 2003, 151 mwN, und vom 4. Juni 2002 - 3 StR 144/02, NStZ-RR 2002, 271 mwN).
  • BGH, 05.11.2002 - 4 StR 316/02

    Hinweispflicht (Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen

    Daß der psychiatrische Sachverständige in seinem in der Hauptverhandlung mündlich erstatteten Gutachten abweichend von seinem schriftlichen Gutachten das Vorliegen einer Störung der Sexualpräferenz des Angeklagten bejaht hat, die als schwere andere seelische Abartigkeit einzuordnen sei und die wegen ihrer fortschreitenden und sich steigernden Tendenz und mit Rücksicht auf die Persönlichkeit des Angeklagten und seiner Taten weitere gleichgelagerte Taten erwarten lasse, macht einen solchen in der Regel - von hier nicht in Betracht kommenden Ausnahmefällen abgesehen - vom Vorsitzenden in der Hauptverhandlung vorzunehmenden Hinweis nicht entbehrlich (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 271; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 6 m.w.N).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 28.12.2001 - 2 Ss 283/00   

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https://dejure.org/2001,9394
OLG Karlsruhe, 28.12.2001 - 2 Ss 283/00 (https://dejure.org/2001,9394)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.12.2001 - 2 Ss 283/00 (https://dejure.org/2001,9394)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Dezember 2001 - 2 Ss 283/00 (https://dejure.org/2001,9394)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Entscheidung durch Beschluss nach Durchführung einer Hauptverhandlung im Bußgeldverfahren; Verfahrensbeschleunigung; Verfahrensvereinfachung

  • Judicialis

    OWiG § 71; ; OWiG § 72

  • rechtsportal.de

    OWiG § 71 § 72
    Zur Entscheidung im Beschlusswege nach Durchführung einer Hauptverhandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 271
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 11.10.1977 - 1 Ss 557/77

    Beschluß; Beschlußverfahren; Bußgeldverfahren; Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.12.2001 - 2 Ss 283/00
    Bei dieser Verfahrenslage muss durch Urteil entschieden werden, denn ein Beschluss nach § 72 OWiG diente hier weder der Verfahrensbeschleunigung noch der Verfahrensvereinfachung und nähme zudem dem Betroffenen trotz einer bis zur Entscheidungsreife durchgeführten Hauptverhandlung die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Zulassung der Rechtsbeschwerde zu beantragen (Senge in KK-OWiG 2. Aufl. § 72 Rdn. 8; OLG Hamm VRS 47, 46 ff; die Entscheidungen OLG Koblenz VRS 61, 375 und VRS 54, 292 f betreffen die hier nicht vorliegende Konstellation, dass die Hauptverhandlung zum Zwecke der Erhebung weiterer Beweise vertagt worden war).
  • OLG Karlsruhe, 15.08.1979 - 3 Ss 191/79
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.12.2001 - 2 Ss 283/00
    Nach dem gesetzgeberischen Zweck der Ausnahmebestimmung des § 72 Abs. 1 Satz 1 OWiG, der allein der Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens dient, ist es nämlich sinnwidrig, nach Durchführung der Hauptverhandlung im Beschlusswege zu entscheiden, wenn die Entscheidung aufgrund der Ergebnisse der Hauptverhandlung getroffen werden soll (OLG Hamm VRS 55, 288 f; DAR 1979, 343 f; OLG Karlsruhe VRS 58, 263 f = Die Justiz 1979, 447 f; Göhler, OWiG 12. Aufl. § 71 Rdn. 31).
  • OLG Koblenz, 30.04.1981 - 1 Ss 213/81
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.12.2001 - 2 Ss 283/00
    Bei dieser Verfahrenslage muss durch Urteil entschieden werden, denn ein Beschluss nach § 72 OWiG diente hier weder der Verfahrensbeschleunigung noch der Verfahrensvereinfachung und nähme zudem dem Betroffenen trotz einer bis zur Entscheidungsreife durchgeführten Hauptverhandlung die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Zulassung der Rechtsbeschwerde zu beantragen (Senge in KK-OWiG 2. Aufl. § 72 Rdn. 8; OLG Hamm VRS 47, 46 ff; die Entscheidungen OLG Koblenz VRS 61, 375 und VRS 54, 292 f betreffen die hier nicht vorliegende Konstellation, dass die Hauptverhandlung zum Zwecke der Erhebung weiterer Beweise vertagt worden war).
  • OLG Brandenburg, 25.07.2019 - 53 Ss OWi 99/19

    Zulässigkeit des Übergangs in das Beschlussverfahren gem. § 72 OWiG nach

    Nach gefestigter Rechtsprechung steht es nicht mehr im Belieben der Verfahrensbeteiligten, in das Beschlussverfahren des § 72 OWiG überzugehen, wenn im Bußgeldverfahren die Hauptverhandlung soweit durchgeführt worden ist, dass nur noch die Entscheidung aussteht, ohne dass noch Beweise zu erheben sind oder sonst noch etwas zu veranlassen ist (vgl. OLG Hamm in VRS 47/46, VRS 55/288; OLG Hamm, Beschluss vom 15. Dezember 1978 - 2 Ss OWi 3118/78 - OLG Oldenburg, VRS 60, 52; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2002, 271).
  • OLG Brandenburg, 25.07.2019 - 1 Ss OWi 139/19
    Nach gefestigter Rechtsprechung steht es nicht mehr im Belieben der Verfahrensbeteiligten, in das Beschlussverfahren des § 72 OWiG überzugehen, wenn im Bußgeldverfahren die Hauptverhandlung soweit durchgeführt worden ist, dass nur noch die Entscheidung aussteht, ohne dass noch Beweise zu erheben sind oder sonst noch etwas zu veranlassen ist (vgl. OLG Hamm in VRS 47/46, VRS 55/288; OLG Hamm, Beschluss vom 15. Dezember 1978 - 2 Ss OWi 3118/78 - OLG Oldenburg, VRS 60, 52; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2002, 271).
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